Übernachtungssteuer
Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuersatzung) in der Landeshauptstadt Potsdam ab dem 01.10.2014 sowie Erweiterung ab dem 01.04.2024
Innerhalb der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam wurden die Rechtsgrundlagen zu dieser Steuererhebung geklärt und uns zur Veranlassung übermittelt. Aus diesem Grunde sind wir angehalten, diese Steuer zu vereinnahmen und abzuführen.
Wichtige Informationen zur Übernachtungssteuer
Wir möchten Sie hiermit informieren, dass bei Übernachtungen ab dem 01. April 2024 von der Stadt Potsdam auf alle Übernachtungen eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 % auf den Übernachtungspreis erhoben wird.
Durch die Ausweitung der Steuer auch auf berufliche Übernachtungen kann es zu einer nachträglichen Berechnung der Übernachtungssteuer vor Ort kommen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.